Korrelierende Schäden

Gerichte, bzw. streitende Parteien sehen sich oftmals in der Situation den „fingerabdruckgleichen“ Beweis nicht führen zu können. Das tatsächliche vorliegende Spurenbild mag zwar den Vortrag einer Partei unterstützen, schlussendlich wegen offener Fragen jedoch nicht abschließend beweisen. Ist die wechselseitige Spurenlage aber zumindest im Gesamtvortrag nachvollziehbar und plausibel kann dies die rechtliche Bewertung des Einzelfalls unterstützen. 

Dabei erstellen wir nachvollziehbare und anschauliche Gutachten, welche eine sichere Rechtsentscheidung ermöglichen.

Fahrzeuge in Einklang zu den Schäden